Vorläufige Bewertung der Krankheitsschwere von COVID-19 in Deutschland basierend auf übermittelten Fällen gemäß Infektionsschutzgesetz
Schilling, Julia
Diercke, Michaela
Altmann, Doris
Haas, Walter
Buda, Silke
Ziel der im Epidemiologischen Bulletin 17/2020 vorliegenden Auswertung war es, die Krankheitsschwere von Fällen mit einer SARS-CoV-2-Infektion anhand der im Meldesystem vorliegenden Informationen zu bewerten. Wenige Informationen liegen derzeit noch zum Aufenthaltauf einer ITS vor. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Gesundheitsämter trotz der momentan außerordentlich hohen Arbeitsbelastung Information mit Unterstützung der meldenden Ärzte zeitnah nachrecherchieren und in das elektronische Meldesystem eintragen, damit diese wichtigen Informationen bei der Bewertung der Krankheitsschwere berücksichtigt werden können.
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