TY - GEN T1 - Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern AU - Robert Koch-Institut AB - Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen. Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussagekräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen. KW - Falldefinitionen KW - Infektionsschutzgesetz KW - Infektionskrankheiten KW - IfSG KW - 610 Medizin PY - 2015 LA - ger PB - Robert Koch-Institut DO - http://dx.doi.org/10.25646/97 ER -