TY - GEN T1 - Tuberkulose-Meldeverfahren nach Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) AU - Haas, Walter AB - Die Meldepflicht einer Erkrankung an Tuberkulose (TB) wurde in Deutschland rund 40 Jahre (1961-2000) durch das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) geregelt. Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz; IfSG) vom 20.7.2000 ist ab dem 1.1.2001 anstelle des BSeuchG in Kraft getreten. Seit der Einführung IfSG hat sich das Tuberkulose-Meldeverfahren verändert. Unter anderem ermöglichen die Einführung einheitlicher Kriterien zur Erfüllung der Falldefinition und die Erhebung von zusätzlichen Daten nun eine verbesserte Kontrolle der TB-Neuerkrankungen in Deutschland. Gleichzeitig stellt die internationale Vergleichbarkeit der Surveillance-Daten seit Einführung des IfSG eine wichtige Voraussetzung für die Eindämmung der Krankheit und ihrer gesundheitlichen Folgen dar. KW - Tuberkulose KW - IfSG KW - Tuberkulose-Meldeverfahren KW - Infektionsschutzgesetzes KW - 610 Medizin PY - 2009 LA - ger PB - Robert Koch-Institut, Infektionsepidemiologie DO - http://dx.doi.org/10.25646/872 ER -