Richtlinie der Gendiagnostik- Kommission (GEKO) zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
In der Fassung vom 01.07.2011, veröffentlicht und in Kraft getreten am 11.07.2011
GEKO
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