2013-04-18Berichte und sonstige Texte
Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Krankheits- erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
Fortschreibung der Liste der gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 23 Abs. 4 IfSG zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Krankheits- erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
KRINKO
Nach § 23 Abs.4 IfSG (in der Fassung vom 28. Juli 2011) besteht (in Fortschreibung der Regelung aus dem Jahre 2001) für Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren die Verpflichtung zur gezielten Erfassung ...