2013-04-18Berichte und sonstige Texte
Surveillance nosokomialer Infektionen  sowie die Erfassung von Krankheits-  erregern mit speziellen Resistenzen  und Multiresistenzen
                     
                
Fortschreibung der Liste der gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2  Buchstabe b in Verbindung mit § 23 Abs. 4 IfSG  zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Krankheits-  erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
 
KRINKO 
Nach § 23 Abs.4 IfSG (in der Fassung vom 28.  Juli 2011) besteht (in Fortschreibung der Regelung  aus dem Jahre 2001) für Krankenhäuser  und Einrichtungen für ambulantes Operieren  die Verpflichtung zur gezielten Erfassung ...