Erfahrungen und Schwierigkeiten bei der Implementierung von Impfregistern in Sachsen-Anhalt
Oppermann, Hanna
Borrmann, M.
Thriene, B.
Gräfe, L.
Wilhelms, E.
Herrmann, C.
Weise, H.
Hennig, E.
Claus, Hermann
In Sachsen-Anhalt sind Impfungen bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr an das Gesundheitsamt namentlich zu melden. Ziel der Meldepflicht ist die Verbesserung und Stabilisierung der altersgerechten Durchimpfung. Bei der Umsetzung der Meldepflicht gibt es Schwierigkeiten, die mit einem Modellprojekt in den Gesundheitsämtern Magdeburg und Halle analysiert und behoben werden sollen. Entscheidend für die Umsetzung der Meldepflicht sind das Einverständnis der Eltern, die Bereitschaft der impfenden Ärzte und das Vorliegen der personellen und technischen Möglichkeiten im Gesundheitsamt. Eine Befragung niedergelassener Kinder- und Hausärzte ergab, dass Vorbehalte gegen die Meldepflicht bezüglich des Datenschutzes und der rechtlichen Absicherung weit verbreitet sind. Die Hausärzte glauben außerdem, dass die Eltern mit einer namentlichen Meldung nicht einverstanden sind. Dass dies nicht der Fall ist, ergab eine Befragung junger Mütter. Entscheidend für die Zustimmung junger Mütter zur Meldepflicht ist, dass der impfende Arzt ebenfalls eine positive Haltung einnimmt. Um die Impfmeldepflicht umzusetzen, ist es daher zwingend notwendig, die diesbezüglichen Bedenken der Ärzte auszuräumen und den unmittelbaren Nutzen der Meldungen in der täglichen Praxis erlebbar zu machen. Dies stellt hohe Anforderungen an das Gesundheitsamt, das ein Impfregister führen, die Kommunikation mit den Ärzten aufrecht-erhalten und die Eltern an fehlende Impfungen ihrer Kinder erinnern sollte. In the German Federal State of Saxony-Anhalt, the Health Department must be notified of vaccines administered to children
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