Erlaubnisfreie Gewinnung und Anwendung von Blut im Rahmen der maschinellen Autotransfusion (MAT)
Stellungnahme des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit
Arbeitskreis Blut
Bei der 77. Sitzung des Arbeitskreises Blut am 24./25.02.2014 wurde folgende Stellungnahme (S 14) verabschiedet: Bei der autologen Hämotherapie werden dem Patienten perioperativ gewonnenes eigenes Blut bzw. Blutkomponenten retransfundiert. Der Begriff „perioperativ“ umfasst die Zeit vor (präoperativ), während (intraoperativ) und nach dem medizinischen Eingriff (postoperativ). Da jede autologe Hämotherapie Bestandteil der medizinischen Behandlung ist, bedarf sie der ärztlichen Indikation. Die Retransfusion innerhalb von 6 h von intra- und/oder postoperativ gewonnenem Wund-/Drainageblut als gewaschene Erythrozytensuspension wird als „maschinelle Autotransfusion“ (MAT) bezeichnet. Der Arbeitskreis Blut hat anlässlich der Überarbeitung seines Standpunktes zur autologen Hämotherapie mit dem Votum 32 vom 17.03.2005 („Aktuelle Empfehlungen zur Autologen Hämotherapie“) das Verfahren der MAT ausdrücklich befürwortet. In den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
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