Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Krankheits- erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
Fortschreibung der Liste der gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 23 Abs. 4 IfSG zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Krankheits- erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
KRINKO
Nach § 23 Abs.4 IfSG (in der Fassung vom 28. Juli 2011) besteht (in Fortschreibung der Regelung aus dem Jahre 2001) für Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren die Verpflichtung zur gezielten Erfassung und Bewertung bestimmter nosokomialer Infektionen (Surveillance) sowie zur Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen. Aufgrund ihrer Häufigkeit und Bedeutung wurden “device-assoziierte“ Infektionen sowie post-operative Wundinfektionen und die Clostridium difficile-assoziierte Diarrhoe für die Erfassung ausgewählt. Die Liste der zu erfassenden Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen wurde unter Berücksichtigung der Verbreitung und epidemiologischen Relevanz der jeweiligen Resistenzen und entsprechender Präventionsempfehlungen der KRINKO aktualisiert. Die Novellierung von §23 IfSG macht nochmals deutlich, dass die sachgerechte Bewertung der erhobenen Daten sowie die geeignete Vermittlung der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Prävention nosokomialer Infektionen und der Vermeidung der Weiterverbreitung der Erreger eine wesentliche Pflicht der Leiter der jeweiligen Einrichtungen ist. Die Erfassung der nosokomialen Infektionen sowie der Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen soll die Einrichtungen in die Lage versetzen, Probleme, Herausforderungen und Schwächen im Hygienemanagement zu erkennen und gegebenenfalls die notwendigen Hygienemaßnahmen zu verstärken oder zu etablieren bzw. der Verbreitung der betreffenden Erreger, z.B. im Falle von Häufungen möglichst schnell Einhalt zu gebieten.
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