Themenheft 41 "Psychotherapeutische Versorgung"
Schulz, Holger
Barghaan, Dina
Harfst, Timo
Koch, Uwe
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich sowohl im stationären (Krankenhäuser, Kliniken), als auch im teilstationären (Tageskliniken) und ambulanten Bereich (Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen) über ein dicht ausgebautes System der psychotherapeutischen Versorgung, das weitestgehend durch die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme finanziert wird. Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 wird die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter hauptsächlich durch niedergelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten geleistet.
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