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2011-03-25Zeitschriftenartikel DOI: 10.3238/arztebl.2011.0191
Untererfassung von Masern: Eine Evaluation basierend auf Daten aus Nordrhein-Westfalen
Mette, Annedore
Reuss, Annicka
Feig, Marcel
Kappelmayer, Lutz
Siedler, Anette
Eckmanns, Tim
Poggensee, Gabriele
Hintergrund: Die Masernelimination in Europa bis 2015 ist ein WHO-Gesundheitsziel. In Deutschland besteht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht für Masernerkrankungen, dennoch geht man von einer Untererfassung aus. Ziel dieser Studie war es, das Verhältnis zwischen den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgerechneten Maserndiagnosen und den gemäß IfSG erhobenen Daten während eines Ausbruchs und danach in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu bestimmen. Methoden: Es wurden Abrechnungsdaten zu Maserndiagnosen der KVen sowie die gemäß IfSG erhobenen Daten zu Masernerkrankungen in 2006 und 2007 in NRW ausgewertet. Die Inzidenzrate anhand der KV-Daten berechnet sich aus Maserndiagnosen pro 100 000 gesetzlich Krankenversicherten. Die Inzidenzrate basierend auf IfSG-Daten ergibt sich aus übermittelten Maserndiagnosen pro 100 000 Einwohner. Ergebnisse: Während des Ausbruches im ersten Halbjahr 2006 wurden 1 713 Maserndiagnosen abgerechnet und 1 665 Masernfälle über das Meldesystem erfasst (Verhältnis 1,02 : 1). In Zeiten mit sporadisch auftretenden Masern im zweiten Halbjahr 2006 und im Jahr 2007 wurden 821 Maserndiagnosen abgerechnet und 349 Masernfälle übermittelt (Verhältnis 2,35 : 1). Im Vergleich zu gemeldeten Masernfällen gemäß Infektionsschutzgesetz waren unter den abgerechneten Fällen häufiger jüngere als ältere Altersgruppen zu finden. Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse der vorliegenden Studie bestätigen, dass Masernerkrankungen im Rahmen der Meldepflicht insbesondere in Zeiten mit sporadisch auftretenden Fällen und bei den unter 5-Jährigen untererfasst sind.
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DOI
10.3238/arztebl.2011.0191
Permanent URL
https://doi.org/10.3238/arztebl.2011.0191
HTML
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