Stellungnahme der STIKO zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter
Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut
Seit dem 12.3.2024 ist PCV20 in der EU nach einer Empfehlung der EMA zur Grundimmunisierung für Säuglinge ≥ 6 Wochen im 3+1-Schema, zur Impfung von Kleinkindern im Alter von 12 - 23 Monaten im 2-Dosen-Schema sowie von (Klein-)Kindern und Jugendlichen ≥ 2 Jahren im 1-Dosen-Schema zugelassen.
Die STIKO empfiehlt auf Grundlage der bisher vorhandenen Daten weiterhin die Anwendung von PCV13 oder PCV15 im 2+1-Schema für gesunde, reifgeborene Säuglinge. Ebenso bleibt die STIKO bei der Empfehlung von PCV13 oder PCV15 für Frühgeborene, allerdings im 3+1-Schema. Über die Anwendung von PCV20 als Indikationsimpfung bei Kindern mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Pneumokokken-Erkrankung kann auf Grundlage der vorhandenen Daten noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden.
Die STIKO wird sich weiterhin mit der Impfung von Säuglingen und Kindern mit PCV20 beschäftigen und ggf. verfügbare neue Daten und Studienergebnisse aus der klinischen Anwendung von PCV20 evaluieren.
Entscheidend für die Verhinderung von Pneumokokken-Erkrankungen ist neben der Wahl des Impfstoffes vor allem ein zeitgerechtes Impfen in Verbindung mit einer Steigerung der Impfquote.
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