Beantwortung der Frage: Infektion mit Wildvirus oder Impfvirus als Ursache eines Masernexanthems
Neu entwickelte Diagnostik am NRZ für Masern, Mumps und Röteln
Mankertz, Annette
Besteht ein Masern-Verdacht, muss der Patient isoliert werden, bis das Ergebnis der Laboruntersuchung vorliegt. Darüber hinaus müssen ungeschützte Kontaktpersonen möglichst schnell gefunden und über die Möglichkeit der Postexpositionsprophylaxe informiert werden. Bei ca. 5 % der gegen Masern Geimpften tritt nach 8-12 Tagen eine Impfreaktion auf, die klinisch nur schwer von einem echten Masernfall zu unterscheiden ist. Aufgrund der hohen Kontagiosität und des kurzen Zeitfensters für Maßnahmen ist es wichtig, schnell zwischen Impfreaktion und Masern-Erkrankung durch ein Wildvirus differenzieren zu können. Nun steht eine neue (PCR-)Methode zur Verfügung, die das Impfvirus spezifisch und schnell nachweist.
Das am Robert Koch-Institut angesiedelte Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln hat einen umfassenden Beitrag zur Validierung dieser Differenzierungs-PCR geleistet und berichtet im Epidemiologischen Bulletin 22/2017 über die neuen Möglichkeiten. Wie bei allen im NRZ durchgeführten PCR-Verfahren zum Nachweis des Virusgenoms wird auch für die Differenzierungs-PCR Rachenabstrich oder Urin eingesetzt, Serum ist dafür ungeeignet. Es sollte möglichst bei allen Masernfällen der Virusgenomnachweis per PCR erfolgen. Die Weltgesundheitsorganisation fordert als Kriterium für eine gute Surveillance in allen Ländern der europäischen WHO-Region, dass 80% der gemeldeten Masernfälle durch einen adäquaten Laborbefund bestätigt werden.
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