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2017-06-01Zeitschriftenartikel DOI: 10.17886/EpiBull-2017-030.2
Beantwortung der Frage: Infektion mit Wildvirus oder Impfvirus als Ursache eines Masernexanthems
Neu entwickelte Diagnostik am NRZ für Masern, Mumps und Röteln
Mankertz, Annette
Besteht ein Masern-Verdacht, muss der Patient isoliert werden, bis das Ergebnis der Labor­unter­suchung vorliegt. Darüber hinaus müssen ungeschützte Kontakt­personen möglichst schnell gefunden und über die Mög­lich­keit der Post­expo­sitions­pro­phylaxe informiert werden. Bei ca. 5 % der gegen Masern Geimpften tritt nach 8-12 Tagen eine Impf­reaktion auf, die klinisch nur schwer von einem echten Masern­fall zu unter­scheiden ist. Auf­grund der hohen Konta­gio­sität und des kurzen Zeit­fensters für Maß­nahmen ist es wichtig, schnell zwischen Impf­reaktion und Masern-Erkrankung durch ein Wild­virus differenzieren zu können. Nun steht eine neue (PCR-)Methode zur Verfügung, die das Impf­virus spezifisch und schnell nachweist. Das am Robert Koch-Institut angesiedelte Nationale Referenz­zentrum für Masern, Mumps, Röteln hat einen umfassenden Beitrag zur Validierung dieser Dif­fe­ren­zie­rungs-PCR geleistet und berichtet im Epi­demio­lo­gischen Bulletin 22/2017 über die neuen Möglichkeiten. Wie bei allen im NRZ durchgeführten PCR-Ver­fahren zum Nachweis des Virus­genoms wird auch für die Differenzierungs-PCR Rachen­abstrich oder Urin eingesetzt, Serum ist dafür un­ge­eignet. Es sollte möglichst bei allen Masern­fällen der Virus­genom­nachweis per PCR erfolgen. Die Welt­gesund­heits­organisation fordert als Kriterium für eine gute Sur­veil­lance in allen Ländern der europäischen WHO-Region, dass 80% der gemeldeten Masern­fälle durch einen adäquaten Labor­befund bestätigt werden.
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DOI
10.17886/EpiBull-2017-030.2
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https://doi.org/10.17886/EpiBull-2017-030.2
HTML
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