Workshop Bericht: Drei Jahre bundesweite Keuchhusten-Meldepflicht
Erfahrungsaustausch zwischen ÖGD, Ärzteschaft und beteiligten Laboren zur Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Surveillance
Hellenbrand, Wiebke
Wichmann, Ole
Liese, Johannes
Heininger, Ulrich
König, Carl-Heinz Wirsing von
Riffelmann, Marion
Terhardt, Martin
Fink, Eckhart
Kümmel, Cornelia
Schönberger, Katharina
Schroeder, Sabine
Seit März 2013 gibt es eine bundesweite Meldepflicht für Keuchhusten, zuvor war Keuchhusten in den fünf östlichen Bundesländern seit längerem meldepflichtig gewesen. Im Epidemiologischen Bulletin 21/2017 ist ein Bericht über einen Erfahrungsaustausch zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst, Ärzteschaft und Laboren erschienen. Der Workshop-Bericht geht auch auf Impfquoten, Diagnostik und Epidemiologie ein. Die Meldedaten spiegeln eine hohe Krankheitslast durch Keuchhusten in Deutschland wider, ähnlich wie in anderen westlichen Ländern.
Die Umsetzung der Meldepflicht muss, vor allem in den westlichen Bundesländern, weiter verbessert werden. Ein hoher Anteil von Laboren führt die Keuchhusten-Diagnostik nicht nach internationalen Empfehlungen durch. Dies erschwert die Bewertung von Labormeldungen an den Gesundheitsämtern und führt u.U. zu Verzögerungen bei der Einleitung von Kontrollmaßnahmen. Ärzte können dies nachhaltig beeinflussen, indem sie gezielt nur die empfohlenen diagnostischen Tests anordnen. Bei einem hohen Anteil der übermittelten Keuchhusten-Fälle fehlen Angaben zum klinischen Bild. Daher sollten meldende Ärzte so vollständig wie möglich die relevanten Symptome angeben, um den Ermittlungsaufwand für Gesundheitsämter so gering wie möglich zu halten. Auch bei anderen Meldetatbeständen, insbesondere beim Impfstatus, ist der Anteil von fehlenden Angaben noch zu hoch.
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