Aktualisierung der RKI-Empfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz
Askar, Mona
Milde-Busch, Astrid
Mücke, Inge
Rexroth, Ute
Diercke, Michaela
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Außerdem verursachen bestimmte Krankheiten bei Kindern teilweise besonders schwere Krankheitsverläufe. Das RKI erstellt auf der Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen u. a. für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Wie im Epidemiologischen Bulletin 47/2019 ausgeführt wird, erfolgte die Auswahl der Krankheiten und Erreger für die RKI-Empfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen auf Basis des § 34 Abs. 1 – 3 IfSG.
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