Aktualisierung der Nationalen Teststrategie und Neuverkündung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronavirusTestverordnung – TestV)
Bundesministerium für Gesundheit
Robert Koch-Institut
Zum 15. Oktober 2020 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Kostenerstattung für bestimmte Testungen überarbeitet und die fachlichen Empfehlungen – die Nationale Teststrategie – angepasst.
Dateien zu dieser Publikation
Keine Lizenzangabe