Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?
Robert Koch-Institut
Seifried, Janna
Böttcher, Sindy
Oh, Djin-Ye
Michel, Janine
Nitsche, Andreas
Mirjam A., Jenny
Wieler, Lothar H.
Antão, Esther-Maria
Jung-Sendzik, Tanja
Dürrwald, Ralf
Diercke, Michaela
Haas, Walter
Abu Sin, Muna
Eckmanns, Tim
Hamouda, Osamah
Mielke, Martin
Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unterschiedliche Testverfahren zur Verfügung: PCR-Methoden und Antigentests. Beide verwenden Untersuchungsmaterial aus den oberen Atemwegen und sind zur Anwendung durch Fachpersonal vorgesehen.
Der Nachweis von SARS-CoV-2 mittels RT-PCR ist der Goldstandard und zeichnet sich durch eine sehr hohe Sensitivität und Spezifität aus. Allerdings sind bei hohem Probeaufkommen PCR-basierte Tests eine begrenzte Ressource. Laborbasierte Antigentests oder sogenannte „Antigen-Schnelltests“ lassen sich mit deutlich weniger Aufwand durchführen und liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit. Sie können allerdings zu einer höheren Anzahl falsch negativer bzw. falsch positiver Testergebnisse führen. Falsch positive Ergebnisse können durch einen nachfolgenden PCR-Test erkannt werden.
Derzeit werden Antigentests, bei denen Probennahme, Testung und Bewertung des Ergebnisses durch medizinische Laien vorgesehen sind, im Rahmen der CE-Kennzeichnung geprüft. Das Epidemiologische Bulletin 8/2021 beschreibt die Chancen, aber auch Risiken und Limitationen bei der Eigenanwendung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2.
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