Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen des § 28b des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Einige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (in Kraft getreten am 17.09.2022 mit Regelungsbeginn zum 01.10.2022) betreffen die Infektionsprävention in stationären Gesundheitseinrichtungen und damit den gesetzlich mandatierten Auftrag der KRINKO zur Erstellung von Empfehlungen in diesem Bereich.
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