Aktualisierung der RKI-Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
Robert Koch-Institut
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Da die Übertragung von Krankheitserregern hierdurch begünstigt wird und bestimmte Krankheiten bei Kindern teilweise besonders schwere Krankheitsverläufe verursachen, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für die in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder und betreuenden Erwachsenen vor. Das RKI erstellt auf Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. In der vorliegenden Aktualisierung wurden Wiederzulassungsempfehlungen zu Orthopockenviren (z. B. Affenpockenviren) ergänzt.
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