Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen an Desinfektionsmittel für den Einsatz in infektionshygienisch sensiblen Bereichen
KRINKO
Im Fokus der Anforderungen an die Zulassung von Desinfektionsmitteln im Rahmen der europäischen Biozidverordnung stehen bei der Bewertung von Desinfektionsmitteln primär die Gefahren für die Umwelt und eine mögliche Gefährdung für den Menschen, nicht jedoch die angesichts des zunehmenden Auftretens antibiotikaresistenter Erreger erhöhte Bedeutung von Desinfektionsverfahren, insbesondere im medizinischen Bereich. Bei der Umsetzung der aktuellen KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ bzw. bei der praktischen Anwendung von chemischen Desinfektionsmitteln entstehen immer wieder Fragen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sowie zu den Anforde¬rungen an deren Einsatz in speziellen Bereichen. Die im Epidemiologischen Bulletin 23/2023 veröffentlichte Stellungnahme der KRINKO soll die Beantwortung dieser Fragen unterstützen.
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