HIV-Jahresbericht 2023
Marcus, Ulrich
Kollan, Christian
Gunsenheimer-Bartmeyer, Barbara
Bremer, Viviane
Schmidt, Daniel
Koppe, Uwe
Zimmermann, Ruth
Gemäß § 7 Abs. 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis einer HIV-Infektion nichtnamentlich unmittelbar an das RKI zu melden. Als HIV-Neudiagnosen werden die Meldungen gezählt, bei denen es sich entweder nach Kenntnis der Laboreinrichtung oder der diagnostizierenden Einrich-tung um eine Erstdiagnose in Deutschland handelt oder aber ein negativer HIV-Antikörpertest nach dem Jahr 2001 angegeben wurde und bei denen nach einem Abgleich mit allen an das RKI gemelde-ten Fällen keine frühere Meldung identifizierbar ist. Wie das Epidemiologische Bulletin 40/2024 ausführt, wurden dem RKI bis zum 1.5.2024 für das Jahr 2023 insgesamt 3.321 gesicherte HIV-Neudiagnosen gemeldet. Dies stellt keine wesentliche Änderung zum Vorjahr dar, in dem 3.279 gesicherte HIV-Neudiagnosen gemeldet wurden. Für 2023 ist zu berücksichtigen, dass auch in diesem Meldejahr noch in erheblichem Umfang HIV-Meldungen von aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Personen erfolgten und anzunehmen ist, dass bei den meisten dieser Fälle die HIV-Diagnose und der Behandlungsbeginn bereits in der Ukraine erfolgten. Folglich handelt es sich hier meistens nicht um tatsächliche Neudiagnosen, sondern um einen erstmaligen Nachweis der HIV-Infektion in Deutschland.
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