Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) auf der 77. Weltgesundheitsversammlung 2024 beschlossen
Medellín Fanroth, Undine
an der Heiden, Maria
Hunger, Iris
Schöll, Meike
Rexroth, Ute
Bayer, Christopher
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) sind das zentrale völkerrechtlich bindende Instrument im Bereich der internationalen Kooperation zur Bewältigung von Gesundheitskrisen. Die IGV-Vertragsstaaten einigten sich am 1.6.2024 auf Änderungen der IGV (2005). Diese umfassen u. a. die Einführung einer „pandemischen Notlage“ als Untergruppe einer PHEIC, die Aufnahme von „Gerechtigkeit und Solidarität“ in die Grundprinzipien, Regelungen für einen gerechteren Zugang zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, Transparenzverbesserung in unklaren Ausbruchssituationen, die Stärkung von „Preparedness“ und die verbesserte Erfassung von Häufungen schwerer akuter Atemwegserkrankungen unbekannter oder neuer Ursache im Entscheidungsschema für die Meldung an die WHO.
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