Reiseassoziierte Krankheiten 2015
Robert Koch-Institut
Der Bericht basiert auf den Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), die dem Robert Koch-Institut (RKI) mit Datenstand 1. März 2016 übermittelt worden waren. Diese wurden ergänzt um Angaben aus anderen Erfassungssystemen, soweit diese verfügbar waren. Eine Ausnahme bilden Leishmaniose und Zikavirus- Erkrankung. Beide Erkrankungen waren 2015 nicht meldepflichtig. Die Daten zur Leishmaniose stammen vom Institut für Tropenmedizin Berlin. Bezüglich Zikavirus-Erkrankungen wurden die Daten der Fälle ausgewertet, die gemäß IfSG § 7 Abs. 2 (Meldung bedrohlicher Erkrankungen, die nicht spezifisch im Meldegesetz genannt sind) im Jahr 2015 und bis zum Beginn der Meldepflicht aller Arbovirus- Infektionen zum 1. Mai 2016 (gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung von März 2016) an das RKI übermittelt wurden.
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