Fachliche Anwendungshinweise zur Masern-Postexpositionsprophylaxe bei Risikopersonen
Robert Koch-Institut
Bei der Gabe von Immunglobulinen zur Verhinderung von Masern handelt es sich um eine Notfallmaßnahme. Sie ist indiziert für ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko, für die eine aktive Immunisierung kontraindiziert ist und die Kontakt zu einem Masern-Erkrankten in der Ansteckungsphase hatten. Da das interventionelle Zeitfenster nach der Exposition kurz ist, muss die Indikation zur Immunglobulingabe so schnell wie möglich nach Kontakt erfolgen. Die STIKO empfiehlt bei kontraindizierter aktiver Immunisierung nach Masernexposition innerhalb von 6 Tagen eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen für folgende ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko: 1. Säuglinge im Alter von < 6 Monaten, 2. empfängliche Schwangere und 3. immundefiziente Patienten. Im Epidemiologischen Bulletin 2/2017 gibt die STIKO detaillierte Hinweise zur Indikationsstellung und Durchführung der Postexpositionsprophylaxe (PEP) von Masern. Dabei geht sie auch auf den Sonderfall der Masern-PEP bei Säuglingen im Alter von 6 – 10 Monaten ein.
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