Anforderungen an die Präventionsberichterstattung
Geene, Raimund
Um wesentliche Anforderungen an den erstmals 2019 vorzulegenden Präventionsbericht herausstellen, erfolgt ein Abgleich mit vergleichbaren Bundestagsberichten sowie bereits vorliegenden Expertisen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den Bericht als Interventionsberichterstattung in Verantwortung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission mit Unterstützung einer Geschäftsstelle formativ auszurichten mit dem Ziel der Politikberatung. Durch Bündelung des präventionsbezogenen Fachwissens kann Evidenzorientierung und Indikatorenbildung gefördert werden. Der Präventionsbericht sollte zu Datenharmonisierung und Strukturbildung für ein langfristiges Monitoring beitragen. Absprachen mit und Verankerung in Bundes-, Länder- und Kommunalstrukturen sind anzustreben.