EUCAST-Neudefinition der Kategorie „I“ – zum Umgang hinsichtlich der Meldepflicht
Robert Koch-Institut
Das European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) hat die Kategorie "I" bei der Antibiotika-Resistenzbestimmung neu definiert. Demnach berücksichtigen die Bewertungen "S" und "I" ab dem 1.1.2019 mit Inkrafttreten der neuen EUCAST-Grenzwerttabellen 9.0 explizit Aspekte der Dosierung bzw. der am gewünschten Wirkort erreichbaren Konzentrationen der jeweiligen Substanzen. Das neue "I" bedeutet somit "sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition" und "S" bedeutet "sensibel bei normaler Exposition". "R" bedeutet unverändert "resistent". Im Epidemiologischen Bulletin 9/2019 ist eine Stellungnahme des Robert Koch-Instituts zum Umgang hinsichtlich der Meldepflicht erschienen.
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