Tuberkulose-Meldeverfahren nach Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Haas, Walter
Die Meldepflicht einer Erkrankung an Tuberkulose (TB) wurde in Deutschland rund 40 Jahre (1961-2000) durch das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) geregelt. Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz; IfSG) vom 20.7.2000 ist ab dem 1.1.2001 anstelle des BSeuchG in Kraft getreten. Seit der Einführung IfSG hat sich das Tuberkulose-Meldeverfahren verändert. Unter anderem ermöglichen die Einführung einheitlicher Kriterien zur Erfüllung der Falldefinition und die Erhebung von zusätzlichen Daten nun eine verbesserte Kontrolle der TB-Neuerkrankungen in Deutschland. Gleichzeitig stellt die internationale Vergleichbarkeit der Surveillance-Daten seit Einführung des IfSG eine wichtige Voraussetzung für die Eindämmung der Krankheit und ihrer gesundheitlichen Folgen dar.
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