Gemäß Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) übermitteln die Krebsregister der Länder anonymisierte Daten zu jährlich erfassten Krebsneuerkrankungen an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut. Diese Daten werden im ZfKD geprüft und in einem Datensatz zusammengeführt. Um die wissenschaftliche Nutzung der Krebsregisterdaten zu fördern, stellt das ZfKD öffentlichen und privaten Einrichtungen und Personen den Datensatz oder Teile davon auf Antrag zur Verfügung. Zuvor muss von dem Antragsteller/der Antragstellerin nachvollziehbar darlegen, dass der Umfang und die Struktur der beantragten Daten geeignet und erforderlich sind, um die zu untersuchenden Fragen zu beantworten, und das im Antrag angegebene Vorhaben mit den beim Zentrum für Krebsregisterdaten vorliegenden Daten bearbeitet werden kann und eine länderübergreifende Auswertung erfordert. Bei Bewilligung des Antrags werden die für das jeweils geplante Projekt erforderlichen anonymisierte Daten bereitgestellt.

Neuzugänge

Weitere Neuzugänge